Verwaltung im Umfang der Leistungsvorgaben der relevanten wohnrechtlichen Bestimmungen
Führung der Treuhandbuchhaltung
Erstellen der Betriebskosten-abrechnung
gem. ÖNORM
der notwendigen Reinigungsarbeiten
der Hausmeistertätigkeit
der Verkehrssicherungs-
pflichten (Schneeräumung uä)
Veranlassung der laufenden Instandhaltung